Sobald die Größe einer Biogasanlage die zutreffenden Grenzwerte nach der 4. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) überschreitet, wird ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich:
Die Genehmigung nach BImSchG schließt die Baugenehmigung und die veterinärrechtliche Zulassung der Biogasanlage nach der VO (EG) 1069/2009 mit ein (Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung).
Im Vergleich haben die Antragsunterlagen für ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG einen wesentlich größeren Umfang, da hier im Detail auf die Erfüllung der Sorgfaltspflicht gegenüber der Umwelt einzugehen ist.
Auch für dieses Genehmigungsverfahren zu Ihrer geplanten Biogasanlage stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung im Bereich der Nawaro-Biogasanlagen und der Kofermentationsanlagen zur Verfügung:
> Beispiel Freiflächengestaltungsplan.pdf
> Beispiel Grundriss.pdf
> Beispiel Schnitte und Ansichten.pdf