Nach dem Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) erhalten Fotovoltaikanlagenbetreiber, die den produzierten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen, eine Vergütung vom Energieversorger.

Die entsprechende Vergütung ist für 20 Jahre (+ Inbetriebnahmejahr) festgelegt und richtet sich nach Anlagentyp und -größe.

Die Vergütungssätze sind degressiv gehalten, d.h. sie nehmen von Jahr zu Jahr sukzessive ab. Die Höhe der Vergütungssenkung ist abhängig vom deutschlandweiten Zubau der Anlagen.
Sobald Ihre Anlage in Betrieb genommen wurde, erhalten Sie jedoch über 20 Jahre den konstanten Vergütungssatz aus dem Inbetriebnahmejahr. Die aktuellen Vergütungssätze entnehmen Sie bitte nachfolgender Tabelle.  

EINSPEISUNG INS ÖFFENTLICHE STROMNETZ:
Solarstromvergütung nach Kürzung zum 01.01.2019 (Vergütung in Ct/kWh):

  Vergütung ab 01.10.2020 (Ct/kWh)
Aufdach bis 10 kWp 8,98
Aufdach > 10 kWp bis 40 kWp 8,73
Aufdach > 40 kWp bis < 750 kWp 6,85
Aufdach > 750 kWp Ausschreibungspflichtig
Sonstige Flächen (z.B. Gewerbegebiete) 6,18
Freiflächen < 750 kWp 6,18
Freiflächen > 750 kWp Ausschreibungspflichtig



 

 

nach oben »